Hinweisgeberplattform

Seit 17.12.2021 verpflichtet die EU-Whistleblower-Richtlinie alle privaten Unternehmen, ab 250 Mitarbeiter, sowie Gemeinden ab 10.000 Einwohner, interne Meldekanäle einzurichten. Für private Unternehmen, mit einer Mitarbeiteranzahl zwischen 50 bis 249 gilt die Verpflichtung ab 17.12.2023.
Der Meldekanal soll Personen (Hinweisgebern) die Möglichkeit bieten, Verstöße im Zusammenhang
mit ihrer Arbeitstätigkeit - auch anonym - zu melden. Der Meldekanal muss unter anderem folgende Punkte beinhalten:
- die Anonymität des Hinweisgebers
- vertrauliche Kommunikation zwischen Hinweisgeber und Unternehmen
- die Mitteilung der ergriffenen Folgemaßnahmen.
Unsere Plattform erfüllt sämtliche Ansprüche der EU-Whistleblower-Richtlinie, darüber hinaus sind - bzw. werden - sämtliche nationale Vorgaben eingearbeitet.
Die Hinweisgeber-plattform für Ihr Unternehmen
Setzen Sie das Gesetz zu Ihrem Vorteil um!
Unsere Plattform bietet:

Anonymität
Unser Produkt ist so konzipiert, dass die Anonymität des Hinweisgebers gewahrt bleibt. Hierfür sind technische Vorrichtungen geschaffen worden, welche dem umfassenden Schutz des Hinweisgebers dienen.

Messenger
Unser Produkt ist im Sinne eines Messenger-Dienstes ausgestaltet und ermöglicht hierdurch eine moderne Kommunikationsform. Sachbearbeiter sowie Hinweisgeber können somit auf einfacher Weise in Kontakt bleiben.

Digital
Unser Produkt ist digital. Hierdurch ist unser Meldekanal immer und von überall verfügbar. Der Zugang erfolgt über einen Link auf Ihrer Homepage.

Fallmanagement
Unser Produkt erfüllt ein effizientes und übersichtliches Fallmanagement. Wichtig ist uns dabei vor allem den Aufwand für die Sachbearbeitung so gering wie möglich zu halten und den Sachbearbeiter so weit wie möglich zu entlasten.

Erläuterungen
Unsere Hinweisgeber-Plattform bietet sowohl Erläuterungen im Zusammenhang mit der EU-Whistleblower Richtlinie als auch Erklärungen zu technischen Abläufen einer Meldung. Zielgerichtete Fragen helfen zur Aufbereitung der Meldung.

Verschlüsselung & Datenschutz
Die Sicherheit Ihrer Daten steht bei uns an erster Stelle. Der Verarbeitung personenbezogener Daten ist eine Einwilligungserklärung vorangehend. Eine Datenschutzerklärung informiert über die Details der Verarbeitung sowie über die Rechte des Betroffenen.

Einfache Implementierung
Unsere Hinweisgeber-Plattform pflegt sich leicht in Ihre Organisationsstruktur ein. Es bedarf lediglich einer Verlinkung unserer Plattform auf Ihrer Homepage. Technische Abläufe informieren Sie über Meldungseingänge und unterstützen zur fristgerechten Rückmeldung.

Wartung
Unsere regelmäßige Wartung stellt den reibungslosen Betrieb Ihrer Hinweisgeberplattform sicher und gewährleistet aktuelle Gesetzeskonformität.

Nutzer
Die Hinweisgeber-Plattform kann von jedermann einfach genutzt werden. In Entsprechung der Whistleblower Richtlinie können beispielsweise Ihre Mitarbeiter, Anteilseigner, Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane sowie Ihre Auftragnehmer und Lieferanten oder deren Mitarbeiter unsere Hinweisgeberplattform - auch anonym - nutzen, um Verstöße im Sinne der Richtlinie zu melden. Der Zugang zur Hinweisgeberplattform erfolgt über einen Link auf Ihrer Homepage.

Warum - the WhistleBee?
Unsere Plattform ermöglicht es Ihren Unternehmen, wirksam Gefahren frühzeitig abzuwenden (internes Fehlverhalten zu beheben bevor es an Behörden oder an die Öffentlichkeit/Medien getragen wird).
unter Wahrung der
- Unabhängigkeit
- Vertraulichkeit
- des Datenschutzes und
- der Geheimhaltung.
Zielgerichtete Fragen helfen zur Aufbereitung der Meldung. Technische Lösungen unterstützen die fristgerechte Rückmeldung. Erläuterungen informieren über technische Abläufe. Laufende Wartungen garantieren Funktionalität, Datenschutz sowie Sicherheit.
Alles in Allem:
Das Produkt für alle Unternehmen.
Die Hinweisgeberplattform für Ihr Unternehmen.
Kontakt aufnehmenDemo - Hinweisgeberplattform
Hier können Sie einen gratis Zugang für eine Demo anfordern!
Wir melden uns bei Ihnen sobald ein Zugang für Sie zur Verfügung steht.
